Montag – Donnerstag 9.00 – 17.00 Uhr
Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie sich vorher rechtzeitig bei uns telefonisch oder per E-Mail anmelden müssen.
Bei einem Archivbesuch ermitteln Sie die gewünschten Archivalien anhand von Datenbanken oder Findbüchern in unserem Lesesaal.
Welche Archivalien grundsätzlich eingesehen werden können und welche von einer Nutzung ausgeschlossen sind, regeln die Benutzungsordnung und das Landesarchivgesetz (§ 6), wenn nicht individuelle Vereinbarungen mit den abgebenden Institutionen oder Personen getroffen wurden.
Archivalien sind Unikate und können nicht ausgeliehen werden. Sie können aber in Verbindung mit Ihrem Archivbesuch (Nutzungsantrag) Fotokopien (Antrag) und Scans (Antrag) anfertigen lassen. Es gilt die Gebührenordnung des Wirtschaftsarchivs. Möchten Sie eine Reproduktion publizieren, stellen Sie bitte auch einen Antrag auf Reproduktionsgenehmigung.
Ihren Laptop können Sie benutzen. Weitere Bestimmungen finden Sie in der Lesesaalordnung.
Bitte beachten Sie die geltenden Corona-Regeln. Eine vorherige Terminabsprache vor Ihrem Besuch ist zwingend erforderlich. Kontaktieren Sie uns mittels unseres Formulars.
In unserem Archiv wird das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) empfohlen. Zum Schutz vor Infektionen sind die Arbeitsplätze im Lesesaal begrenzt. Ein Besuch ist grundsätzlich nur nach schriftlicher oder telefonischer und mit bestätigter Reservierung möglich.
Planen Sie Ihren individuellen Vor-Ort-Termin.
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